Unser Name identifiziert sich in erster Linie mit dem bayerischen Reinheitsgebot, das im Jahr 1516 in Ingolstadt für alle bayerischen Brauer zum Gesetz deklariert wurde. Es wurde am Georgi-Tag, dem 23. April 1516, beim Landständetag (einem Treffen der damaligen Vertreter des Adels, der kirchlichen Prälaten und Abgesandten der Städte und Märkte) durch die beiden damals Bayern gemeinsam regierenden Herzöge Wilhelm IV. und seinen jüngeren Bruder, Ludwig X., erlassen und ist heute noch die älteste, gültige Lebensmittel rechtliche Vorschrift der Welt.
Bereits in sehr viel früheren Jahren war die Unsitte eingerissen, dem Bier allerlei Zutaten bei zu mengen, die seinen Geschmack oder seine berauschende Wirkung verstärken sollten, ohne dafür auf die teuren Zutaten Hopfen und Malz angewiesen zu sein. Gesundheitsschädliche Nebenwirkungen wurden dabei oftmals billigend in Kauf genommen, so dass sich der Landshuter Stadtrat bereits am 07.11.1486 dazu gezwungen sah, eine „Ordnung des Bräuens“ zu veranlassen. Der unmittelbare Vorläufer des Reinheitsgebotes von 1516 ist jedoch eine im Jahr 1493 durch Herzog Georg den Reichen – für das damals von ihm regierte Teilherzogtum Niederbayern – erlassene „Biersatzordnung“ die die Bierproduktion auf die Rohstoffe Malz, Hopfen und Wasser beschränkte. Ein weiteres Ziel dieser Verordnung war es allerdings auch, den Bürgern preiswertes und bekömmliches Bier zu verschaffen.